Schadenersatz für Honig
Die Süddeutsche Zeitung schreibt in Ihrer Online-Ausgabe vom 20.06.2022, dass einem Kläger vom Landgericht Frankfurt/Oder 14500€ Schadenersatz zugesprochen wurde, weil sich sein Honig mit Glyphosat angereichert hatte.
Im Frühjahr 2018 hatte Seusing 29 Bienenvölker am Rande eines mit Luzerne bepflanzten Feldes in Brandenburg, wo er damals lebte, aufgestellt, das von der Stadtgüter Berlin Nord KG bewirtschaftet wird. Deren Mitarbeiter sprühten im April 2019 ein glyphosathaltiges Pflanzenschutzmittel.
"Die Bienenkästen standen gut sichtbar im Wald am Rande des Ackers",
Die Insekten trugen belasteten Nektar und belastete Pollen in den Bienenstock. Mehrere Laboranalysen des Honigs ergaben laut Seusing, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden.
In Wirklichkeit sei der Schaden noch viel größer gewesen als die 510 Kilo Honig, erzählt Seusing. Auch den Ertrag von 60 weiteren Völkern musste er wegen der Glyphosat-Belastung vernichten lassen, insgesamt 4000 Kilogramm, ein Drittel der gesamten Ernte. Nur standen diese 60 Völker knapp drei Kilometer entfernt vom Acker und waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
Zur Begründung habe das Gericht im Kern ausgeführt, dass "in der Kontamination der Erzeugnisse in den Bienenstöcken mit Glyphosat eine rechtswidrige Eigentumsverletzung lag". Das Gericht habe "dabei eine fahrlässige Pflichtverletzung des Landwirtschaftsbetriebs festgestellt, weil die Bienenkästen für die Beklagte erkennbar aufgestellt waren".
"Viele Imker klagen erst gar nicht, weil ihnen das Verfahren zu teuer ist", sagt Thomas Radetzki, Vorstandschef und Initiator der Stiftung Aurelia, die sich für Naturschutz und insbesondere Bienen einsetzt. Sie hat Seusings Kosten für das Verfahren übernommen. "Die Wild- und Bestäuber müssen besser geschützt werden, sagt Radetzki, selbst Imker. Er fordert ein komplettes Verbot von Pestiziden während der Blüte von Pflanzen, Bienen seien überall.
Heinz Elflein
20.06.2022